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Förderangebote Dritter

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld »Kommunalrichtlinie«

In Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen. Mit der vorliegenden Richtlinie wird die Förderung des kommunalen Klimaschutzes, der bereits seit dem Jahr 2008 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gefördert wird, fortgesetzt. Die Förderung wird mit der vorliegenden Richtlinie um Effizienzkriterien ergänzt und durch neue Förderschwerpunkte erweitert.

Ideenfonds »Engagement in ländlichen Räumen stärken«

In ländlichen Räumen tragen viele Menschen durch ihr ehrenamtliches Engagement zu einer lebendigen Gemeinwesenkultur bei. Im Rahmen des Ideenfonds können regionale Vereine gefördert werden, die gezielt lokale Impulse zur Demokratiestärkung umsetzen wollen. Bewerbungen sind laufend möglich.

Förderung für Kunst- und Kulturprojekte im ländlichen Raum

Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen fördert mit dem Kleinprojektefonds Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Kulturschaffende und Vereine können über ein einfaches Verfahren Beträge zwischen 500 und 5.000 Euro für ihre Projekte beantragen. Insgesamt stehen dem Kleinprojektefonds bis Jahresende 750.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Davon wurden bisher bereits mehr als 110 Kleinprojekte mit einem Fördervolumen von rund 375.000 Euro bewilligt. Für die Antragstellung muss lediglich ein pdf-Formular vollständig ausgefüllt und bis spätestens einen Monat vor Beginn des Vorhabens per Mail an die Kulturstiftung gesendet werden.

Projektförderung im Bereich Industriekultur

Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen fördert überregional bedeutsame Projekte von herausragender Qualität mit einem deutlichen inhaltlichen Profil. Förderziele sind die Entwicklung neuer und bedeutsamer Vorhaben in allen Handlungsfeldern der Industriekultur sowie die Vernetzung und Qualifizierung aller Beteiligten. Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten.
Die Frist zur Beantragung von Fördermitteln für Projekte, die in der Regel in der 1. Jahreshälfte des Folgejahres realisiert werden sollen, endet am 1. September.
Für Projekte, die in der 2. Jahreshälfte umgesetzt werden sollen, endet die Frist mit dem 1. März des gleichen Jahres.

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