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Projekt des Monats April 2022

Änderung von Gemeinde- und Landkreisgrenzen, Flurbereinigung Niederfrohna, Landkreis Zwickau

Übersichtskarte zur Gemeinde- und Landkreisänderung
Übersichtskarte zur Gemeinde- und Landkreisänderung  © TG Niederfrohna / LRA Zwickau

Das Staatliche Amt für Ländliche Neuordnung Oberlungwitz ordnete mit Beschluss vom 05.09.1996 das Verfahren der Flurbereinigung Niederfrohna an. Im Zuge der Verwaltungsneuordnung im Freistaat Sachsen ging die Zuständigkeit im Jahr 2008 auf den neuen Landkreis Zwickau über. Zu diesem Zeitpunkt war die Bearbeitung des Flurbereinigungsverfahrens bereits seit dem Jahr 2006 weitestgehend ausgesetzt, da das Verfahrensgebiet vom Neubau der Bundesautobahn A72 betroffen war.

Mit dem Abschluss des Autobahnbaus und der Schlussvermessung der dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen waren die verbliebenen landwirtschaftlichen Nutzflächen in großem Umfang zerschnitten. Ab 2010 hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft daher das Gesamterschließungskonzept im Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG überarbeitet und das ländliche Wegenetz entsprechend ausgebaut. Im Anschluss daran erarbeitete der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft einen Plan zur Neuordnung der Grundstücke. In Folge der damit künftig wegfallenden alten Flurstücksgrenzen wurde es auch erforderlich, die daran geknüpften Verwaltungsgrenzen der Gebietskörperschaften zu ändern.

In Anhörungsterminen haben sich die Bürgermeister der Gemeinde Mühlau, Herr Petermann und der Gemeinde Niederfrohna, Herr Kertzscher dafür ausgesprochen, im Bereich der alten Flurstücke 559/1, 559/2 und 559/3 (jeweils Gemarkung Mühlau) die Änderung der Gemeindegrenze dahingehend vorzunehmen, dass eine Teilfläche im Umfang von 1,8692 ha von der Gemeinde Mühlau an die Gemeinde Niederfrohna abgegeben wird. Hintergrund dieses Vorschlags war es, die Baulast und Verkehrssicherungspflicht an einem in diesem Bereich im Rahmen der Flurbereinigung ausgebauten ländlichen Weg in Gänze auf die Gemeinde Niederfrohna übergehen zu lassen. Die abgehende Fläche befindet sich im Außenbereich und ist nicht bewohnt.

Da die zu ändernde Gemeindegrenze gleichzeitig auch Grenze zwischen den Landkreisen Mittelsachsen und Zwickau ist, führt die beabsichtigte Änderung auch zu einer Änderung der Flächengröße beider Landkreise. Auf eine diesbezügliche Anfrage haben zunächst Herr Dr. Beier, Erster Beigeordneter des Landkreises Mittelsachsen, und Herr Michaelis, Beigeordneter des Landkreises Zwickau, jeweils vorbehaltlich der Zustimmung beider Kreistage, der Gebietsänderung zugestimmt.

Übersichtskarte zur Gemeinde- und Landkreisänderung
Übersichtskarte zur Gemeinde- und Landkreisänderung  © TG Niederfrohna / LRA Zwickau

Es war nunmehr erforderlich, dass die Gemeinderäte beider Gemeinden sowie die Kreistage beider Landkreise die Zustimmung zur beabsichtigten Grenzänderung beschließen. Die Beschlussgrundlage bestand dabei aus einem Beschlussvorschlag, einem Erläuterungsbericht zur Änderung der Gemeinde- und Kreisgrenze mit anliegender Übersichtskarte, einer Detailkarte »Stand vor der Änderung«, einer Detailkarte »Stand nach der Änderung« und einer Detailkarte zum Flächennachweis.

In enger Zusammenarbeit der beiden betroffenen Flurbereinigungsbehörden der Landkreise Mittelsachsen und Zwickau konnten die Beschlüsse der Gremien eingeholt werden. Über die beabsichtigte Änderung der Kreisgrenze war abschließend nun noch die Landesdirektion als Rechtsaufsicht über die Landkreise (Kommunalaufsicht) zu informieren.

Nachdem die Zustimmungen der betroffenen Gebietskörperschaften vorlagen, konnte die Änderung der Gemeinde- und Landkreisgrenzen in den Flurbereinigungsplan vom 16. März 2021 aufgenommen werden. Der Flurbereinigungsplan ändert die Grenzen zum in der Ausführungsanordnung nach § 61 FlurbG festgelegten Stichtag.

Pressetermin zur Änderung der Kreisgrenze (v.l.n.r. Jens Hinkelmann (stellvertretender Bürgermeister Niederfrohna), Landrat Christoph Scheurer (LK Zwickau), Landrat Matthias Damm (LK Mittelsachsen), Steve Sarvert (st
Pressetermin zur Änderung der Kreisgrenze (v.l.n.r. Jens Hinkelmann (stellvertretender Bürgermeister Niederfrohna), Landrat Christoph Scheurer (LK Zwickau), Landrat Matthias Damm (LK Mittelsachsen), Steve Sarvert (stellvertretender Bürgermeister Mühlau  © TG Niederfrohna / LRA Zwickau

Die Änderung der Landkreisgrenze wurde anlässlich der Bekanntgabe und der rechtlichen Bestandskraft des Flurbereinigungsplanes mit einem Pressetermin der beiden Landräte Herr Damm und Herr Dr. Scheurer am 29.06.2021 öffentlich gemacht.

In diesem Termin haben die beiden Landräte gemeinsam mit Gemeindevertretern einen Findling mit Infotafel vor Ort enthüllt. Dieser weist auf die Übergabe der 1,8 Hektar großen Fläche von Mühlau und dem Landkreis Mittelsachsen an Niederfrohna und den Landkreis Zwickau hin. Über einen QR-Code wird der Betrachter zu weiteren Informationen über die Flurbereinigung allgemein und das Verfahren Niederfrohna speziell auf die Webseite des VLN Sachsen geführt.

Findling mit Hinweisschild und QR Code
Findling mit Hinweisschild und QR Code   © TG Niederfrohna/LRA Zwickau

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