Projekt des Monats Juni 2022
Arrondierung von Waldflächen durch Freiwilligen Landtausch nach § 103 a FlurbG, Landkreis Nordsachsen
Forstunternehmen sind für ihre Überlebensfähigkeit auf effiziente Bewirtschaftungsstrukturen angewiesen. Nur mit diesen ist es ihnen möglich, im Wettbewerb zu bestehen und auf äußere Zwänge, wie niedrige Holzpreise, Windbruch, Trockenheitsschäden oder Borkenkäferbefall zu reagieren.
Zu effizienten Bewirtschaftungsstrukturen tragen an erster Stelle zusammenhängende Eigentumsflächen bei. Diese ermöglichen den Einsatz von moderner Forsttechnik und führen beispielsweise zu einer Minimierung von Erschließungsschneisen.
Im vorliegenden Beispiel sind im Sprödaer Wald östlich der Stadt Delitzsch zwei Forstunternehmen auf teilweise zersplittert liegenden Waldflurstücken tätig. Diese Zersplitterung führt nicht nur zu höherem Bewirtschaftungs- und Zeitaufwand, sondern steht auch einem langfristigen Waldumbau, wie ihn der Klimawandel erfordert, hinderlich entgegen.
Die beiden Unternehmen suchten daher nach Lösungen, ihre Flächen zu tauschen. Ein Verkauf der Waldflächen kam ebenso wenig infrage wie ein bei Landwirtschaftsflächen praktizierter »Pflugtausch«, welcher aufgrund der langen Umtriebszeiten bei Forstflächen nicht anwendbar ist.
Da ein Betrieb bereits Beteiligter in einem erfolgreich abgeschlossenen freiwilligen Landtausch nach § 103a Flurbereinigungsgesetz - FlurbG war, fiel die Wahl der Beteiligten auf diese Verfahrensart zur Lösung der Problemstellung.
Mit dem freiwilligen Landtausch nach § 103a FlurbG können Tauschpartner ihre Flurstücke in einem von der Flurbereinigungsverwaltung begleiteten Verfahren tauschen. Neben den zu erfüllenden Zielen des FlurbG (hier: Verbesserung der Agrar-/Forststruktur) ist dabei die Freiwilligkeit des Tauschs zwingende Voraussetzung.
Im Vorfeld führten die Beteiligten gemeinsam eine Bewertung ihrer zu tauschenden Waldflurstücke einschließlich des Bewuchses durch. Wie im Flurbereinigungsgesetz vorgesehen, strebten die Tauschpartner den Tausch ganzer Flurstücke an, um aufwändige Vermessungsarbeiten zu vermeiden und das Verfahren zu beschleunigen. Da sich hieraus ein unvermeidbarer Wertunterschied der zu tauschenden Flächen ergab, einigten sie sich auf einen zu leistenden geringen finanziellen Wertausgleich.
Im Dezember 2019 wurde der freiwillige Landtausch beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für ländliche Neuordnung, beantragt. Dieses ordnete nach der Prüfung des Antrags den ca. 13 ha großen freiwilligen Landtausch nach § 103a FlurbG im Januar 2020 an.
Der Tauschplan wurde nach Einverständniseinholung weiterer beteiligter Rechteinhaber im Juni 2020 genehmigt. Nach Leistung des Wertausgleichs trat der neue Rechtszustand im September 2020 ein.
Bereits im November 2020 erfolgte die Grundbuchberichtigung und somit war der freiwillige Landtausch nach knapp einem Jahr beendet.
Innerhalb eines Jahres wurde das Eigentum der Forstflächen im Sinne der Antragsteller neu geordnet bzw. arrondiert. Den Tauschpartnern entstanden aufgrund der Gebührenfreiheit von Flurbereinigungsverfahren keine weiteren Kosten (z. B. für die Grundbuchberichtigung).
Durch den Tausch der Flächen konnte ein Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum und zur nachhaltigen Nutzung von Waldflächen geleistet werden.
Der freiwillige Landtausch ist somit ein schnell wirksames und kostengünstiges Verfahren bei der Schaffung effizienter Bewirtschaftungsstrukturen im ländlichen Raum.