Projekt des Monats März 2022
Ankauf von Ökopunkten im Flurbereinigungsverfahren »Knauthainer Elstermühlgraben«, Stadt Leipzig
Das circa 267 Hektar große Flurbereinigungsverfahren »Knauthainer Elstermühlgraben« befindet sich im Süden der Stadt Leipzig und dient neben Maßnahmen der Landentwicklung und der Verbesserung der Agrarstruktur schwerpunktmäßig dem Umweltschutz. Im Vordergrund steht insbesondere die Gewässerentwicklung durch ökologische Aufwertung des Knauthainer Elstermühlgrabens. Die Anordnung erfolgte per Beschluss am 21.11.2016 als vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs. 1 FlurbG.
Der vorhandene Gewässerkorridor des Knauthainer Elstermühlgrabens ganz am westlichen Rand des Verfahrensgebiets soll um etwa 25 Meter verbreitert und naturnah gestaltet werden. Die Gewässerbaumaßnahme verfolgt das Ziel der Schaffung eines »guten Zustandes« des Oberflächenwasserkörpers gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG). Die Baumaßnahme wird durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig und nicht durch die Teilnehmergemeinschaft (TG) Knauthainer Elstermühlgraben umgesetzt. Die TG schafft jedoch die Voraussetzung zum Gewässerumbau, indem sie die Flächenverfügbarkeit mit dem Instrument der Bodenordnung nach dem FlurbG herstellt.
In Folge der Verbreiterung des Gewässerkorridors wird der parallel zum Knauthainer Elstermühlgraben verlaufende land- und forstwirtschaftliche Weg beseitigt. Geplant ist daher der Neubau eines 1.800 m langen landwirtschaftlichen Weges parallel zum künftig naturnah gestalteten Gewässer. Dieser stellt die Erschließung der angrenzenden Landwirtschafts- und Eigentumsflächen wieder her. Die Umsetzung der Wegebaumaßnahme »Am Mühlgraben« erfolgt durch die TG Knauthainer Elstermühlgraben.
Der Eingriff durch den Wegeneubau erfordert in Folge des Kompensationsgebotes (Verursacherprinzip) geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Hierzu wurde in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Dr. Schiemann und dem Vorstand der TG eine Variantenuntersuchung für geeignete Kompensationsmaßnahmen vorgenommen. Aufgrund hoher naturschutzrechtlicher Restriktionen und Mangels Flächenverfügbarkeit im Verfahrensgebiet konnten keine geeigneten, gängigen Kompensationsmaßnahmen, wie bspw. die Anpflanzung ortstypischer Gehölze, abgeleitet werden.
Die Entsiegelung der alten Wegtrasse ist Bestandteil der Gewässerbaumaßnahme und wird durch die Stadt Leipzig erfolgen. Daher fällt der erhebliche Kompensationsüberschuss gemäß dem Verursacherprinzip nicht der TG, sondern der Stadt Leipzig als Maßnahmenträger zu. Dieser Überschuss soll nach Beendigung der Baumaßnahme dem Ökokonto der Stadt Leipzig gutgeschrieben werden.
Da der Wegeneubau im direkten Zusammenhang mit dem Gewässerumbau steht, entschied sich die Teilnehmergemeinschaft in Ermangelung weiterer Möglichkeiten letztlich zum Ankauf von Ökopunkten aus dem Ökokonto der Stadt Leipzig.
Der Ankauf von Ökokontomaßnahmen ist gemäß der Verfahrensvorschrift zur RL-LE/2014 Nr. 3.1 Abs. (4) in Höhe des geltenden Fördersatzes für das Verfahren förderfähig. Im Flurbereinigungsverfahren Knauthainer Elstermühlgraben beträgt der Fördersatz 80%. Die Bestätigung durch die Obere Flurbereinigungsbehörde zum Ankauf von Ökokontomaßnahmen wurde seitens der TG eingeholt.
Für die Bemessung der Anzahl anzukaufender Ökopunkte war zu beachten, dass die Ökokontomaßnahmen, die im Ökokonto der Stadt Leipzig bereitgestellt werden, nach dem »Leipziger Bewertungsmodell für die Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich und Ersatz (Aktualisierung 2016)« bilanziert werden.
Die Maßnahmen aus dem Plan nach § 41 FlurbG sind jedoch gemäß gesetzlicher Vorgaben nach der »Handlungsempfehlung zu Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen« zu bilanzieren. Das Leipziger Bewertungsmodell und das Sächsische Bewertungsmodell gehen von unterschiedlichen Wertansätzen aus. Die Maßnahmen aus dem Plan nach § 41 FlurbG mussten daher zusätzlich im Leipziger Bewertungsmodell bilanziert werden, um die Anzahl der anzukaufenden Ökopunkte festzustellen.
Bei der Aufstellung beider Bilanzierungen, gab es eine enge Abstimmung zwischen der TG und der unteren Naturschutzbehörde. Im Ergebnis wurde bestätigt, dass 84.005 Punkte nach dem Leipziger Bewertungsmodell für den Ankauf von Ökokontomaßnahmen benötigt werden, um das Kompensationsdefizit von 25.400 Punkten nach sächsischen Modell aus dem Plan nach § 41 FlurbG auszugleichen.
Das Ökokonto der Stadt Leipzig wird durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) verwaltet. Der Ankauf von 84.005 Ökopunkten war daher im Vorfeld beim ASG anzumelden.
Ökokontomaßnahmen, die im näheren Umfeld des Verfahrensgebiets bereits umgesetzt wurden und für einen Ankauf zur Verfügung standen, konnten der TG nicht angeboten werden. Auf die für die Umsetzung der WRRL im Verfahrensgebiet anfallenden Ökopunkte konnte ebenfalls noch nicht zugegriffen werden, da die Maßnahmen durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer bisher weder umgesetzt noch genehmigt waren. Die Suche musste daher auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt werden.
Schlussendlich konnte das ASG folgende zwei Ökokontomaßnahmen für den Ankauf anbieten:
- Umwandlung Acker in Grünland – »Die Groden«, 25.820 WP, Gemarkung Gundorf
- Ufergehölzpflanzung – »Kleinpösnaer Umflutgraben«, 58.185 WP, Gemarkung Kleinpösna
Hierbei war zu beachten, dass die Maßnahme zur Ufergehölzpflanzung noch nicht umgesetzt, sondern lediglich plangenehmigt ist. Die Auftragsvergabe der Pflanzmaßnahme ist noch nicht erfolgt. Daher war eine konkrete Bezifferung der tatsächlichen Kosten bei der Aufstellung des Planes nach § 41 FlurbG nicht möglich. Mit dem ASG vereinbarte die TG Maximalkosten von 2 € pro Wertpunkt. Die Abrechnung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahme auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.
In Ermangelung weiterer Auswahlmöglichkeiten wurde der Ankauf beider angebotenen Ökokontomaßnahmen seitens der TG zugesagt. Der Ankauf wurde vertraglich zwischen ASG und TG vereinbart.
Die naturschutzfachliche Kompensation durch Ökokontomaßnahmen wurde im Textteil des Plans nach § 41 FlurbG aufgeführt und erläutert. Die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes, des Sächsischen Naturschutzgesetzes und die erlassenen Rechtsverordnungen wurden beachtet. Die Regelungen der SäHO zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurden eingehalten.
Die maximal zu erwartenden Kosten für die Ökokontomaßnahme setzen sich wie folgt zusammen:
MKZ |
Ökokontomaßnahme |
Gesamtausgaben |
---|---|---|
516-01 |
Umwandlung Acker in Grünland »Die Groden« |
4.760 € |
Ufergehölzpflanzung »Kleinpösnaer Umflutgraben« |
< 121.025 € |
|
|
|
< 125.785 € |
In den Gesamtausgaben ist bereits ein Beitrag an den Verband für ländliche Neuordnung Sachsen für die Kassenleistung enthalten. Die Gesamtausgaben von maximal 125.785 € werden, wie im oberen Abschnitt ausgeführt, mit Mitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen aus der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes – GAK« zu 80 % gefördert. Nach Abzug der Fördermittel verbleiben bei den Teilnehmern Eigenleistungen in Höhe von maximal 25.158 €, die durch die Stadt Leipzig übernommen werden.
Das Ökokonto beschreibt einen Pool geeigneter Maßnahmen zu Kompensationszwecken, die bereits vor den zu kompensierenden Eingriffen durchgeführt werden. Damit haben es Vorhabensträger wie die Teilnehmergemeinschaften leichter, geeignete Maßnahmen zu finden, die sie für die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft benötigen.
Insbesondere dort, wo sich im Verfahrensgebiet keine geeigneten Maßnahmen finden lassen, beispielsweise mangels geeigneter Flächen, sind Ökokontomaßnahmen für die TG eine attraktive Möglichkeit, ihre Kompensationsverpflichtung umzusetzen.
Auch aus finanzieller Sicht steht der Ankauf von Ökopunkten der üblichen eigenen Durchführung von Kompensationsmaßnahmen in nichts nach, da in beiden Fällen die Finanzierung der Maßnahmen zu dem im Verfahren geltenden Fördersatz erfolgt. Auffallend ist jedoch der unterschiedliche Preis, der in Abhängigkeit von der Naturschutzmaßnahme für einen Ökopunkt anfällt. Hier ist es erforderlich, nicht nur auf eine „möglichst günstige“ Kompensation zu achten, sondern eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Eingriffsqualität durchzuführen.
Für die TG bieten Ökopunkte aufgrund des minimierten Arbeitsaufwands in der Durchführung Vorteile, da das Vergabeverfahren, die Bauausführung einschließlich der Pflege und der dauerhaften Sicherung beim Vorhabensträger liegt.