8. Aufruf »Vitale Dorfkerne und Ortszentrum im ländlichen Raum« vom 1. März 2023
Mit dem achten Aufruf vom 1. März 2023 wird das Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentrum im ländlichen Raum« fortgesetzt. Damit stehen im Jahr 2023 22,3 Millionen Euro für neue Projekte zur Verfügung. Ziel ist es, durch die Förderung von kommunalen Vorhaben insbesondere Impulse für die Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum zu setzen. Schwerpunkte der Förderung sind öffentliche Einrichtungen und dörfliche Begegnungszentren in bereits bestehenden Gebäuden, Schulen und Kindertageseinrichtungen, multifunktionale Platzgestaltungen und die Beseitigung ruinöser Bausubstanz. Auch Freizeit- sowie Naherholungseinrichtungen und die Verbesserung bestehender Freibäder können gefördert werden.
Die Auswahl der Projekte, die unterstützt werden sollen, erfolgt durch die LEADER-Aktionsgruppen (LAG) der 30 sächsischen LEADER-Gebiete. Die LAG schließen sich dafür in zehn Gruppen zusammen, die jeweils etwa das Gebiet der zehn Landkreise abbilden. Die Fördermittel werden den LAG-Gruppierungen einwohnerbezogen als zehn Teilbudgets zur Verfügung gestellt. Bewilligungsbehörden sind die Landkreise. Vorhabensbeschreibungen konnten die Gemeinden bis zum 6. April 2023 bei den zuständigen LAG einreichen.
Bis zum 26.05.2023 erfolgte die Auswahl der Vorhaben durch die LAG-Gruppierungen. Für die ausgewählten Vorhaben konnten Förderanträge bei den für den jeweiligen Ort des Vorhabens zuständigen Bewilligungsbehörden der Landkreise bis spätestens 11.08.2023 gestellt werden. Etwaige Nachrücker innerhalb des Rankings können Anträge bis 15.09.2023 bei ihrer Bewilligungsbehörde einreichen. Die Formulare für die Antragstellung bei den Bewilligungsbehörden sind hier eingestellt.
- 8. Aufruf »Vitale Dorfkerne und Ortszentrum im ländlichen Raum« vom 1. März 2023 (*.pdf, 0,31 MB)
- Richtlinie LE/2014
- Leitfaden Demografierelevanz (*.pdf, 0,17 MB)
- Medieninformation des SMR