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9. Aufruf »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« vom 4. April 2024

Blick auf die Kita. Die Fassade ist rot und weiß gestaltet. Große Fenster. Vor der Kita steht ein kleiner grüner Tisch mit 2 Stühlen.Im Vordergrund eine Rutsche
neu errichtete Kita in Wiedemar  © SMR

Mit dem neunten Aufruf vom 4. April 2024 wird das Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« fortgesetzt. Im Jahr 2024 stehen 15 Millionen Euro für neue Projekte zur Verfügung. Ziel ist es, durch die Förderung von kommunalen Vorhaben insbesondere Impulse für die Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum zu setzen.  Schwerpunkte der Förderung sind öffentliche Einrichtungen und dörfliche Begegnungszentren in bereits bestehenden Gebäuden, Schulen und Kindertageseinrichtungen, multifunktionale Platzgestaltungen und die Beseitigung ruinöser Bausubstanz. Auch Freizeit- sowie Naherholungseinrichtungen und die Verbesserung bestehender Freibäder sowie medizinische Einrichtungen der Grundversorgung können gefördert werden.

Die Auswahl der Projekte, die unterstützt werden sollen, erfolgt durch die LEADER-Aktionsgruppen (LAG) der 30 sächsischen LEADER-Gebiete. Die LAG schließen sich dafür in zehn Gruppen zusammen, die jeweils etwa das Gebiet der zehn Landkreise abbilden. Die Fördermittel werden den LAG-Gruppierungen einwohnerbezogen als zehn Teilbudgets zur Verfügung gestellt. Bewilligungsbehörden sind die Landkreise.

Vorhabensbeschreibungen mit Kostenberechnungen, Lageplänen und sofern vorhanden Fotos und Grundrisse können von den Gemeinden bis zum 03.05.2024 bei den zuständigen LAG eingereicht werden. Dafür sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden.

Die LAG-Gruppierungen bewerten alle Vorhaben nach den im Aufruf genannten Auswahlkriterien. Bis spätestens 07.06.2024 wählen die LAG die Vorhaben aus, die für eine Förderung in Frage kommen. Für die ausgewählten Vorhaben können vollständige Förderanträge bei den für den jeweiligen Ort des Vorhabens zuständigen Bewilligungsbehörden der Landkreise bis spätestens 16.08.2024 gestellt werden. Die Formulare für die Antragstellung bei den Bewilligungsbehörden werden demnächst veröffentlicht. Eine Auflistung von wesentlichen Unterlagen und Genehmigungen, die mit der Antragseinreichung bei den Bewilligungsbehörden vorzulegen sind, finden Sie hier.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Bekanntmachung zum 9. Aufruf.

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