Projekt des Monats Januar 2023
Zwei Partner – eine gemeinsame Maßnahme: Erosions- und Vogelschutz auf einer Fläche; Unternehmensflurbereinigung »B 178 – Kittlitz«; Landkreis Görlitz
Das Flurbereinigungsverfahren »B178-Kittlitz« wurde im Jahr 2004 an der Grenze der Landkreise Bautzen und Görlitz als eine Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG angeordnet. Das Ziel derartiger Flurbereinigungsverfahren ist es, die Umsetzung eines großen öffentlichen Bauvorhabens – hier den Neubau der Bundesstraße B 178n – durch die Neuordnung der Grundstücke zu begleiten und zu fördern. So wird aktuell der Neubau der B 178n von Zittau bis zur Bundesautobahn A 4 östlich von Bautzen durch sechs Unternehmensflurbereinigungen begleitet.
In derartigen Verfahren arbeitet die Teilnehmergemeinschaft (TG), die die Flurbereinigung maßgeblich durchführt, eng mit dem Träger der öffentlichen Baumaßnahme, hier dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr/Niederlassung Bautzen (LASuV) zusammen.
Da der Neubau der Bundesstraße in den Naturhaushalt eingreift, muss das LASuV hierfür einen Ausgleich gemäß Bundesnaturschutzgesetz schaffen. Im Zuge der Erweiterung der Planfeststellung für die B 178n sind daher u.a. umfangreiche Pflanzungen vorgesehen, um Ersatz-Lebensräume für den Ortolan, eine gefährdete Vogelart (Ammer), zu schaffen.
Die TG plante ihrerseits die Anlage von zwei Wallhecken mit vorgelagerten Rückhaltemulden, um die Ortslage Nostitz der Stadt Weißenberg vor wiederkehrenden Überschwemmungen bei Starkregenereignissen zu schützen.
Zur Vermeidung von weiteren Flächenverlusten für die Landwirtschaft wurde die Durchführung einer kombinierten Maßnahme des LASuV und der TG vereinbart.
Planungsgrundlage für die Ingenieurökologische Maßnahmen der TG war die Handlungsempfehlung der Hochwasserschutzkonzeption aus dem Jahr 2009. Mehrfach wiederkehrende Starkregenereignisse (2010, 2012 und 2013) unterstrichen die Notwendigkeit der Maßnahmen.
Die TG-Maßnahmen haben vordringlich die Funktion des örtlichen Hochwasserschutzes. Dabei soll verhindert werden, dass bei Starkregen wild abfließendes Wasser sofort und ungebremst über die landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen in Richtung der Ortslagen Nostitz und Trauschwitz abfließt.
Eine zweistufige Graben-Wall-Anlage mit vorgelagertem Grünstreifen soll das Wasser abbremsen und den Abfluss verzögern. Das in den Mulden verbleibende Wasser kann teilweise im Boden versickern bzw. verdunsten. Der Oberboden auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen soll somit erhalten bleiben. Durch die Platzierung in der Hangmitte wird zusätzlich eine Verkürzung der Hanglänge erreicht und damit die Erosion gemindert.
Die Pflanzungen des LASuV zum Ortolanschutz sowie die Hochwasserschutzmaßnahmen der TG wurden aufeinander abgestimmt und erfolgen nun in direktem räumlichen Zusammenhang. Die Absprachen erstreckten sich soweit, dass der zu errichtende Wall als Teil der Ortolanmaßnahmen durch das LASuV baulich mit übernommen wurde.
Die Maßnahmen wurden gemeinsam mit dem künftigen Unterhaltspflichtigen (Kommune), und dem Bewirtschafter (Landwirtschaftsbetrieb), erarbeitet und abgestimmt.
Die im Mai 2016 planfestgestellte Ortolanmaßnahme (Feldgehölz) des LASuV ist komplett in die Graben-Wall-Anlage der Teilnehmergemeinschaft integriert. Ein für Belange des Ortolans speziell zu bewirtschaftender Acker (getreideorientierte Ackerbewirtschaftung) schließt sich südöstlich an.
Die Versickerungsmulde und die Wallhecke sind 6 m breit. Die Höhe des Walles beträgt etwa 1m und der Graben hat eine Tiefe von 0,5 m. Vorgelagert zur Graben-Wall-Anlage ist ein ca. 10 m breiter Wiesenstreifen. Die Zufahrt zu den dahinterliegenden landwirtschaftlichen Flächen erfolgt über eine breite Furt.
Die Maßnahmen der TG (Maßnahme-Nummern 522 02 und 522 03) und die des LASuV (Maßnahme-Nummer T2-A3.4) erstrecken sich über mehrere Flurstücke verschiedener Eigentümer. Die für die Maßnahmen benötigten Flächen konnten im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens mit Zustimmung der Eigentümer getauscht oder über vorläufigen Besitzentzug und Besitzeinweisung bereitgestellt werden.
Insgesamt wurden für die beiden Graben-Wallhecken einschließlich der Gehölzpflanzungen und dem vorgelagerten extensiv genutzten Wiesenstreifen ca. 2,7 ha Fläche benötigt. Hinzu kommen 0,12 ha extensiv genutztes Grünland für die Ortolanmaßnahme des LASuV.
Die Ausführungskosten für die beiden Graben-Wallhecken (Maßnahmen 522-02 und -03) betrugen insgesamt ca. 283.000 €. Das LASuV übernahm dabei anteilig Kosten in Höhe von ca. 76.000 €.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und der gültigen sächsischen Förderrichtlinie zur Ländlichen Entwicklung (RL LE/2014) wurden die Maßnahmen der TG mit einem Fördersatz von 85 Prozent aus Bundes- und Landesmitteln bezuschusst. Den verbleibenden Eigenanteil übernahmen die TG und die Stadt Weißenberg.
Die Maßnahme ist ein gelungenes Beispiel für die konstruktive Zusammenarbeit zwischen der TG und dem Unternehmensträger. Durch die enge Abstimmung konnte erreicht werden, dass nicht zwei voneinander getrennte, sondern eine kombinierte Maßnahme realisiert wurde. Dies trägt gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Flächenknappheit zu einer breiten Akzeptanz der Maßnahmen auch bei den Landwirten und Eigentümern bei. Die Bündelung der Erosionsschutzanlage mit der Pflanzung fügt sich sehr gut in das Landschaftsbild ein, erreicht die Ziele beider Partner und spart durch die gemeinsame Umsetzung Kosten.
Landratsamt Görlitz
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Georgewitzer Straße 42
02708 Löbau
E-Mail: flurbereinigungsbehoerde@kreis-gr.de