Richtlinie LEADER 2023 - 2027
Mit der Förderperiode 2014-2020 wurde erstmalig der LEADER-Ansatz fast flächendeckend im Ländlichen Raum Sachsens umgesetzt. Der umfassende sächsische LEADER-Ansatz hat sich bewährt, indem die sächsischen LEADER-Gebiete ihre Freiheit, Projekte und Förderhöhen selbst zu bestimmen, mit hohem Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Kreativität genutzt haben. Dieser Weg der eigenen Verantwortung der LEADER-Gebiete für die Formulierung und Umsetzung ihrer regionalen Strategien soll auch im LEADER-Förderzeitraum 2023 bis 2027 fortgesetzt werden. Für die aktuelle Förderperiode mussten sich die Regionen neu aufstellen.
Insgesamt 30 erarbeitete Strategien wurden zur Anerkennung der LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) eingereicht. Mit einer erfolgreichen Auswahl der LES ist gleichfalls die Anerkennung als Lokale Aktionsgruppe. bzw. als Aquakulturgemeinschaft und des LEADER-Gebietes verbunden.
Die Ernennung der LEADER-Gebiete für den Förderzeitraum 2023 bis 2027 erfolgte im Rahmen einer Veranstaltung am 1. März 2023.
Ziel der Richtlinie LEADER ist eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unter Berücksichtigung des Wechselspiels zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind wirtschaftlich leistungsfähige und lebenswerte ländliche Räume zu erhalten und zu stärken.
Um diese Ziele zu erreichen, entwickelten sich in Sachsen 30 LEADER-Gebiete. Jedes Gebiet hat eine LEADER-Entwicklungsstrategie. Sie dient als Richtschnur für die Entwicklung des Gebiets. In ihr sind Ziele formuliert um das Gebiet und damit den Ländlichen Raum voranzubringen.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (FRL LEADER/2023).
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Liste Räumlicher Geltungsbereich RL LEADER/2023 (*.xlsx, 0,15 MB)
- Karte Räumlicher Geltungsbereich RL LEADER/2023 (*.pdf, 5,25 MB)
- Digitale Karte (WMS) - Räumlicher Geltungsbereich der Förderung Ländliche Entwicklung im Zeitraum 2023-2027 (Dienst benötigt etwas Zeit zum Laden.)
- Erläuterungen einzelner Einstellungen zur digitalen Karte (WMS) (*.pdf, 0,72 MB)
- Karte der anerkannten LEADER-Gebiete zum Download (*.pdf, 0,70 MB) (Beim Klick auf den Namen des LEADER-Gebietes in der geöffneten Karte erscheint ein Steckbrief mit näheren Informationen.)
- Approved LEADER Areas in Saxony 2023–2027 for Download (*.pdf, 1,16 MB) (Open the map and click on the LEADER Areas. Then you will receive a fact sheet with further information.)
- Digitale Karte (WMS) - Anerkannte LEADER-Gebiete in Sachsen 2023-2027
- GAP-Strategieplan
Gefördert werden:
- Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES)
Unterstützt werden investive und nicht investive Vorhaben, die im Einklang mit den allgemeinen Regeln der Verordnungen (EU) Nr. 2021/1060 und (EU) Nr. 2021/2115 und den Zielen des GAP-Strategieplanes 2023-2027 stehen sowie der Durchführung von Vorhaben
a) im Rahmen der LES oder
b) für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen in den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) und deren Vorbereitung dienen. - Mit der Verwaltung der Durchführung der LES verbundene laufende Kosten und Sensibilisierung
a) Gefördert werden insbesondere der laufende Betrieb der LAG einschließlich Regionalmanagement und Kosten für das Entscheidungsgremium der LAG in Verbindung mit der Verwaltung der Umsetzung der LES sowie Sensibilisierungsvorhaben durch die LAG.
b) Bei Interaktionen im Rahmen der LES zwischen Akteuren und Vorhaben des Fischerei- und Aquakultursektors gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2021/1139 umfasst die Förderung auch die Betriebs- und Sensibilisierungskosten der lokalen Fischerei-Aktionsgruppe (FLAG). Hier nimmt die LAG auch die Funktion der lokalen FLAG wahr.
Fördergegenstand | Antragsberechtigte/Begünstigte |
---|---|
1. Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) |
Begünstigte können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich der LAG sein. Bei der Vorbereitung von Kooperationsvorhaben nach Teil B Ziffer II Nummer 1.1 Buchstabe b können ausschließlich sächsische LAG Begünstigte sein. |
2. Mit der Verwaltung der Durchführung der LES verbundene laufende Kosten und Sensibilisierung | Durch das Staatsministerium für Regionalentwicklung anerkannte LAG können Begünstigte sein. |
Informationen zur Einordnung von Klein- und Mittelständischen Unternehmen finden Sie im Leitfaden »Hinweise der Europäischen Kommission zur Definition von KMU«.
Zuwendungsart: | Projektförderung |
Finanzierungsart: | Anteilsfinanzierung |
Form der Zuwendung: | Zuschuss |
minimaler Fördersatz: | wird bestimmt durch die Vorgaben der LES des jeweiligen LEADER-Gebietes* |
maximaler Fördersatz: | wird bestimmt durch die Vorgaben der LES des jeweiligen LEADER-Gebietes* |
Kosten (in EUR): | keine |
* Die LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) sind auf den Homepages der LEADER-Gebiete eingestellt. Die Links hierzu finden Sie unter »Wo ist der Antrag zu stellen?« -> regionale Kontaktpersonen in den LEADER-Gebieten.
Informationen zu Einheitskosten Gebäude
Mit der FRL LEADER/2023 vom 12. Juli 2023 wurde das Verfahren aus der letzten Förderperiode fortgesetzt. Die förderfähigen Ausgaben können auf Basis von Einheitskosten Gebäude ermittelt werden.
Antragsteller müssen damit zur Abrechnung des Vorhabens der Bewilligungsbehörde keine Rechnungen und Zahlungsbelege mehr vorlegen.
Als Berechnungsverfahren werden Einheitskosten Gebäude bei Umnutzungen oder vollständigen Sanierungen mit umfassendem Eingriff in die Bausubstanz von Gebäuden angewendet. Im Ergebnis des geförderten Vorhabens muss ein beheizbarer Massivbau entstehen. Bei den Einheitskosten Gebäude handelt es sich um einen Kostensatz in EUR pro m² der Nettoraum-Flächen. Für Vorsteuerabzugsberechtigte kommt ein reduzierter Kostensatz zur Anwendung. Er setzt sich aus Erfahrungswerten zusammen und wurde über ein Gutachten ermittelt. Die Fortschreibung orientiert sich am Baupreisindex für Sachsen.
Es gelten folgende Kostensätze je m² der Netto-Raumflächen des förderfähigen Gebäudes bzw. Gebäudebereichs. Für Vorsteuerabzugsberechtigte erfolgt ein reduzierter Kostensatz.
Ab dem 13. November 2024 gilt für ab diesem Zeitpunkt gestellte Anträge und für Bewilligungen ein Kostensatz in Höhe von 2.068 EUR pro m² der Netto-Raumflächen des förderfähigen Gebäudes bzw. Gebäudebereiches. Für Vorsteuerabzugsberechtigte kommt ein reduzierter Kostensatz in Höhe von 1.737,82 EUR pro m² zur Anwendung.
Nähere Informationen finden Sie im »Informationsblatt zur Anwendung von Einheitskosten Gebäude für Umnutzungen oder umfassende Sanierung von Gebäuden«.
- Informationsblatt zur Anwendung von Einheitskosten Gebäude (*.pdf, 31,69 KB)
- Bauerläuterung für Vorhaben auf Basis Einheitskosten Gebäude
- Flächenberechnung für Vorhaben auf Basis Einheitskosten Gebäude
- Archiv der bisherigen Kostensätze für Einheitskosten Gebäude (*.pdf, 0,11 MB)
Informationen zu Einheitskosten Personal
Mit der FRL LEADER/2023 vom 12. Juli 2023 wurde ein neue Pauschale für die Förderperiode 2023-2027 eingeführt. Die förderfähigen Ausgaben bei direkten Personalkosten werden auf Basis von Einheitskosten Personal ermittelt. Antragsteller müssen damit zur Abrechnung des Vorhabens der Bewilligungsbehörde keine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen und Zahlungsbelege mehr vorlegen.
Die Einheitskosten Personal gelten gleichermaßen für alle Antragsteller/Begünstigte. Sie werden als Monats- und Stundensätze für verschiedene Anforderungsniveaus ermittelt. Damit wird der Komplexität und der Schwierigkeit der ausgeübten Tätigkeit im jeweiligen Fördervorhaben Rechnung getragen.
Die Einheitskosten Personal decken alle Lohnausgaben einschließlich der Lohnnebenkosten ab. Es werden 4 Anforderungsniveaus unterschieden:
- Anforderungsniveau 1 »Helfer« – Helfer- und Anlerntätigkeiten
- Anforderungsniveau 2 »Fachkraft« – Fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
- Anforderungsniveau 3 »Spezialist« – Komplexe Spezialistentätigkeiten
- Anforderungsniveau 4 »Experte« - Hoch komplexe Tätigkeiten
Die Einheitskosten Personal werden jährlich auf Basis statistischer Daten aktualisiert. Nähere Informationen zu der Höhe und Beschreibung der einzelnen Anforderungsniveaus sowie Beispiele und erforderliche Nachweise sind im Hinweisblatt »Ansätze und Anforderungen Einheitskosten Personal LEADER« enthalten.
In der Internetbasierten Antragstellung Förderung (IAF) werden die verschiedenen Anforderungsniveaus bereitgestellt. Informationen zur Antragserarbeitung sind im »Informationsblatt zur Anwendung der Einheitskosten Personal« enthalten.
Wesentliche Voraussetzungen für die Förderung sind
- die Einordnung des Ortes in den räumlichen Geltungsbereich für die Förderperiode 2023 - 2027
- ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG zur Auswahl des Vorhabens
- Zuwendungen für bauliche Investitionen dürfen nur dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten gewährt werden
- Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die vor Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde noch nicht begonnen worden sind
Weitere Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der FRL LEADER/2023.
Das Förderprogramm LEADER beruht auf einem zweistufigen Verfahren. Zunächst ist ein Projektantrag bei den LEADER-Gebieten vor Ort einzureichen. Regionaler Ansprechpartner ist das für den Projektort zuständige LEADER-Regionalmanagement, welches bei Fragen rund um die LEADER-Förderung beratend zur Verfügung steht.
Das wichtigste Instrument der LEADER-Gebiete um ihre Strategie umzusetzen sind thematische Aufrufe. Auf diese können sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden mit ihren Vorhaben um eine Förderung bewerben. Die LEADER-Gebiete wählen die Vorhaben zur Förderung aus, die den regionalen Zielen am meisten dienen.
Mit einem positiven Votum des LEADER-Gebietes ist ein Antrag auf Förderung bei der für den Projektort zuständigen Bewilligungsbehörde (Landkreis) zu stellen.
Die Auswahl eines Vorhabens durch die LAG stellt noch keine Förderzusage dar. Die Entscheidung über die Einhaltung der Förderfähigkeit trifft die zuständige Bewilligungsbehörde.
Der Antrag auf Förderung von ausgewählten Vorhaben wird bei den Bewilligungsbehörden der Landkreise gestellt. Diese entscheiden über die Förderfähigkeit des einzelnen Vorhabens. Die Antragstellung erfolgt digital.
Voraussetzung dafür ist ein positives Votum des LEADER-Gebietes..
Ihre regionalen Ansprechpartner sind die für den Projektort zuständigen LEADER-Regionalmanagements.
- Regionale Kontaktdaten in den LEADER-Gebieten (*.pdf, 98,59 KB) (Stand: 05.09.2024)
- Antrags- und Bewilligungsbehörden (Landratsämter) (*.pdf, 0,13 MB) (Stand: 06.11.2024)
Mit einem positiven Votum Ihres LEADER-Gebietes kann ein Förderantrag gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt über das Programm »Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF)«.
Für die Beantragung einer Förderung benötigen Sie zwei Registriernummern. Hinweise und die Formulare hierzu finden Sie über nachfolgenden Link.
Vorhabensbeginn
Grundsätzlich besteht ab dem Zeitpunkt des Einreichens des digitalen Antrags bei der Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, mit dem Vorhaben zu beginnen.
- Als Vorhabensbeginn gilt der Beginn der Tätigkeiten beziehungsweise der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, die das Vorhaben oder die Tätigkeit unumkehrbar macht. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. Vorarbeiten und Planungsleistungen (zum Beispiel die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung von Durchführbarkeitsstudien) gelten nicht als Beginn der Arbeiten oder der Tätigkeit, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.
-
Ab Beginn des Vorhabens sind folgende Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen im Rahmen der Förderung des GAP-Strategieplan Deutschlands 2023-2027 einzuhalten:
https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/oeffentlichkeitsarbeit-der-beguenstigten-11947.html - Die Einreichung eines Antrags über das Programm »Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF)« kann einige Minuten in Anspruch nehmen. Mit dem erfolgreichen Einreichen des Antrags wird eine »Quittung« mit den eingereichten Anhängen generiert. Diese Quittung ist der notwendige Beleg mit dem ein Vorhaben begonnen werden darf. Sie ist Herunterzuladen und zu Speichern.
Antragstellung BNR 10 und BNR 15
Für die Beantragung einer Registriernummer nutzen Sie bitte die Formulare »Antrag BNR 10« und »Antrag BNR 15«. Diese sind unter folgendem Link eingestellt:
Internetbasierte Antragstellung
Die Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF) ist ab sofort für alle Handlungsfelder möglich.
Die digitale Antragstellung erfolgt über folgenden Link: https://www.diana.sachsen.de/iap/
Hinweis (siehe auch Benutzerhandbuch Nummer 3.15 Anlagen):
- Alle notwendigen Dokumente sind im IAF ausschließlich in den Formaten PDF, JPG (auch JPEG), BMP, PNG und/oder TIF (auch TIFF) hochzuladen.
- Bei den auszufüllenden Excel-Dateien ist ein PDF-Druck zu fertigen. Dateien im Format *.xlsx können nicht hochgeladen werden.
- Je Anlage kann nur ein Dokument hochgeladen werden. Die Dateigröße darf dabei 3 MB pro Anlage nicht überschreiten
Eine Anleitung zur digitalen Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Benutzerhandbuch.
Anlagen zur Antragstellung
Hinweise und Formulare für
- Kleinstunternehmen sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)
- De-minimis-Beihilfen
entnehmen Sie bitte folgendem Link: Infos zur Internetbasierten Antragstellung - IAF - Förderportal - sachsen.de
Weitere Anlagen:
Die Beantragung der Auszahlung der Zuwendungen wird im ersten Quartal 2025 ermöglicht. Die Auszahlung von Fördermitteln wird voraussichtlich ab Beginn des zweiten Quartals 2025 erfolgen können. Vorschusszahlungen sind davon unberührt und können geleistet werden.