Richtlinie LEADER 2014 - 2022
Ziel der Richtlinie LEADER ist eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unter Berücksichtigung des Wechselspiels zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind wirtschaftlich leistungsfähige und lebenswerte ländliche Räume zu erhalten und zu stärken.
Am 22. April 2015 erhielten 30 sächsische LEADER-Gebiete durch Herrn Staatsminister Schmidt die Genehmigung für ihre LEADER-Entwicklungsstrategie (LES). Die Gebiete hatten sich im Jahr 2015 mit ihrer Strategie beworben und wurden durch einen Auswahlausschuss ausgewählt.
Die im Genehmigungsbescheid formulierten Bedingungen wurden von allen 30 Regionen erfüllt und somit konnten die LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) endgültig bestätigt werden. Die Regionen konnten damit ihre Projektaufrufe starten.
Die LEADER-Förderperiode 2014-2022 hat planmäßig 2022 geendet. Eine Antragstellung nach der abgelaufenen Richtlinie LEADER/2014 ist nicht mehr möglich. Es werden derzeit nur noch Vorhaben umgesetzt und abgerechnet. Die LEADER-Förderung der neuen Förderperiode 2023 – 2027 hat begonnen. Alle Informationen dazu sind hier zu finden:
LEADER 2023 - 2027
Richtlinie LEADER 2023 - 2027
Was ist LEADER?
- Richtlinie LEADER/2014 (*.pdf, 0,19 MB)
- Liste Räumlicher Geltungsbereich RL LEADER/2014 (*.pdf, 3,24 MB) (Stand: 01.01.2023)
- Karte Räumlicher Geltungsbereich RL LEADER/2014 (*.pdf, 1,85 MB) (Stand: 01.07.2021)
- Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) in der Förderperiode 2014-2020
Förderkonditionen
| Zuwendungsart: | Projektförderung |
| Finanzierungsart: | Anteilsfinanzierung |
| Form der Zuwendung: | Zuschuss |
| minimaler Fördersatz: | wird bestimmt durch die Vorgaben der LES des jeweiligen LEADER-Gebietes* |
| maximaler Fördersatz: | wird bestimmt durch die Vorgaben der LES des jeweiligen LEADER-Gebietes* |
| Kosten (in EUR): | keine |
* Die LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) sind auf den Homepages der LEADER-Gebiete eingestellt. Die Links hierzu finden Sie unter der Rubrik "Ansprechpartner und Antragstellen" -> Ansprechpartner in den anerkannten LEADER-Gebieten.
Informationen zur Einordnung von Klein- und Mittelständischen Unternehmen finden Sie im Leitfaden "Hinweise der Europäischen Kommission zur Definition von KMU".
Informationen zur Anwendung standardisierter Einheitskosten (SEK) für Umnutzungen oder umfassende Sanierung von Gebäuden nach der RL LEADER/2014 finden Sie unter der Rubrik "Information zu standardisierten Einheitskosten (SEK)".
Fördergegenstände und Antragsberechtigte/Begünstigte
|
Fördergegenstand |
Antragsberechtigt/Begünstigte |
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| 1. Unterstützung für die Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) | Begünstigte sind lokale Gemeinschaften |
| 2. Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LES | Begünstigte können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich der lokalen Aktionsgrupen (LAG) sein |
| 3. Vorhaben für gebietsübergreifende und transnationale Kooperation in den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) | • Bei der Vorbereitung von Kooperationsvorhaben können ausschließlich sächsische LAG Begünstigte sein. • Bei der Durchführung von Kooperationsvorhaben können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften Begünstigte sein. LAG sind zugelassen |
| 4. Mit der Verwaltung der Durchführung der LES verbundene laufende Kosten und Sensibilisierung | Durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) anerkannte LAG können Begünstigte sein. |
Hinweise der Europäischen Kommission zur Definition von KMU
- Antrags- und Bewilligungsbehörden (Landratsämter) (*.pdf, 60,30 KB) (Stand: 29.06.2026)
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