Richtlinie Ländliche Entwicklung/2025
Im ländlichen Raum sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass wirtschaftliches Wachstum möglich ist und dauerhafte Arbeitsplätze entstehen oder gesichert werden. Eine bedarfsgerechte Erreichbarkeit, der Abbau bestehender Investitionshemmnisse und ein wirtschaftsfreundliches Umfeld sind zentrale Bausteine, um eine nachhaltige und lebendige Entwicklung voranzubringen.
Zugleich müssen die Lebensverhältnisse und außerlandwirtschaftlichen Erwerbsmöglichkeiten in den Dörfern gestärkt werden, um der zunehmenden Abwanderung – insbesondere junger Menschen – wirksam entgegenzuwirken.
Im Rahmen der Richtlinie Ländliche Entwicklung können Maßnahmen aus folgenden Bereichen gefördert werden:
– Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz
– Integrierte Ländliche Entwicklung (im Rahmen gesonderter Aufrufe)
Ländliche Neuordnung
Die Ländliche Neuordnung ist ein Instrument der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE), das immer dann eingesetzt wird, wenn ländliche Grundstücke großräumig neu geordnet werden müssen. So können zahlreiche Vorhaben im ländlichen Raum nur umgesetzt werden, wenn damit eine Neuordnung des Grund und Bodens verbunden ist. Gleichzeitig werden in den Verfahren viele Investitionen, z. B. zum Ausbau der Infrastruktur getätigt. Damit verfolgt die Ländliche Neuordnung wie kaum ein anderes Instrument das Ziel einer ganzheitlichen Entwicklung der ländlichen Räume.
Die Umsetzung kann in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) oder nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) erfolgen.
Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum«
Das Programm beinhaltet die Förderung von kommunalen Vorhaben zur lnnenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen. Das Programm flankiert damit die Umsetzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien im baulichen lnnenbereich der Dörfer und kleinstädtischen Zentren.
Programm »Regionalbudgets im ländlichen Raum«
Mit den Regionalbudgets soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche Entwicklung unterstützt sowie die regionale Identität gestärkt werden. Gefördert werden Kleinprojekte, die der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie dienen. Als klein gelten Projekte mit Investitionen bis zu 20.000 EUR.