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Anliegerweg Mildenau

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(© Kartenmaterial: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie <2020> »TopPlusOpen«)

Lageübersicht

Kartenausschnitt mit der Lage der Baumaßnahme in Mildenau
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(© Ingenieurbüro Hoch- und Tiefbau GmbH Annaberg; Gemeinde Mildenau)

Mildenau, Ausschnitt Lageplan (Ausführungsplanung)

Ausschnitt Lageplan, Ausführungsplanung der Maßnahme in Mildenau
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(© Gemeinde Mildenau (2016))

Vorheransicht der Straße

Straße vor der Baumaßnahme mit altem Straßenbelag und alter Mauer
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(© Verkehrsplanung Köhler und Taubmann (VKT) GmbH)

Fahrbahnbegrenzung mit niedrigem Granitbord und Pflasterstreifen, neue Stützmauer aus Naturstein (Zufahrt Dorfstraße)

Straße nach der Baumaßnahme mit neuem Straßenbelag und Fahrbahnbegrenzung mit niedrigem Granitbord und Pflasterstreifen, neue Stützmauer aus Naturstein
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(© Verkehrsplanung Köhler und Taubmann (VKT) GmbH)

überfahrbarer, gepflasterter Seitenbereich, neue Beleuchtung (Anliegerweg, mittlerer Teil)

Anliegerweg, mittlerer Teil mit überfahrbarem, gepflastertem Seitenbereich, rechts neue Straßenbeleuchtung
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(© Verkehrsplanung Köhler und Taubmann (VKT) GmbH)

neuer, befestigter Wendeplatz als Abschluss im oberen Teil

neuer, befestigter Wendeplatz als im oberen Teil der Anliegerstraße

Ausgangslage und Projektinhalte

Die verkehrliche Erschließung der Anlieger der Dorfstraße 117 bis 123 war vor Umsetzung der Maßnahme stark beeinträchtigt, beziehungsweise teilweise gar nicht möglich (Entsorgung, Post, Winterdienst). Um die öffentliche Erschließung zu gewährleisten, musste der bis dahin nicht ausreichend befestigte Zufahrtsweg grundhaft ausgebaut werden. Dazu zählte auch die Neuanlage einer Straßenentwässerung und einer Wendemöglichkeit für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge. Projektbestandteil waren außerdem die Erneuerung einer Stützmauer und die Installation von zwei Straßenleuchten.

Berücksichtigte Mobilitätsbedürfnisse / Ansprüche aus dem Umfeld

Die Mobilitätsbedürfnisse der Verkehrsteilnehmer wurden mit den folgenden Maßnahmen berücksichtigt:

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden durch verbesserte Oberflächenqualität, Anlage einer Straßenbeleuchtung und Herstellung der dringend erforderlichen Entwässerung, außerdem Sichtverbesserung durch Aufweitung des Einmündungsbereiches zur Dorfstraße
  • Schaffung einer sicheren und komfortablen Zufahrts- und Wendemöglichkeit für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge
  • Absicherung der Verkehrsanlage gegenüber Witterungseinflüssen (Entwässerung, Sanierung der Stützmauer)
  • gestalterische Aufwertung und Verbesserung der Aufenthaltsqualität - »Vorbildwirkung« für die Gestaltung der angrenzenden Gebäudevorplätze auf Privatgrundstücken

Die optische Verkehrsflächenabgrenzung mittels Materialwechsel zwischen Fahrbahn und Seitenraum (»weiche Separation«) entspricht den Anforderungen an eine barrierefreie Verkehrsraumgestaltung. Die erstmals eindeutig sichtbare Begrenzung der Verkehrsfläche verbessert die Verkehrssicherheit und war zudem die Voraussetzung für eine Aufwertung der direkt anschließenden Privatflächen.

Baukultureller Beitrag

Der baukulturelle Beitrag liegt insbesondere in der Verwendung regionaltypischer Materialien (verschiedene Arten Natursteine) und der Einpassung der Straßenführung in die topografisch anspruchsvolle Umgebung (Hanglage), inklusive Errichtung einer für die Region typischen Stützmauer. Vorgaben zum Thema Baukultur existieren in der LEADER-Region Annaberger Land in Form eines »Leitfadens regionaler Baukultur«, der sich unter anderem mit der Gestaltung des Gebäudeumfeldes befasst (zum Beispiel Pflasterung, Bepflanzung etcetera). Beim vorliegenden Straßenbauprojekt wurden baukulturelle Aspekte anhand der Erfahrungen des bearbeitenden Planungsbüros aus ähnlichen Projekten in der Region berücksichtigt.

Ort und Maßnahme Straßenausbau Dorfstraße 
Förderrichtlinie LEADER (ab 2014)
ILELEADER-Gebiet Annaberger Land
Landkreis Erzgebirgskreis
Gemeinde Mildenau
Jahr (Abschluss) 2017
Inhalt
  • Grundhafter Ausbau des Anliegerweges zur Dorfstraße 117 bis 123 einschließlich Straßenentwässerung, Ersatzneubau einer Stützmauer
  • Errichtung von 2 Straßenleuchten
Kosten / Förderanteil Gesamtinvestition 162.000 Euro
Fördersumme 105.000 Euro
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