Ländliche Neuordnung
Eine Förderung ist nur im Rahmen eines angeordneten Verfahrens der Ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) oder dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) möglich.
Die zur Förderung beantragten Maßnahmen müssen dem Zweck des konkreten Verfahrens dienen und den Vorgaben des Rahmenplans zur »Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes – GAK« sowie der geltenden Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung entsprechen.
Innerörtliche Straßen und Wege und innerörtliche Pflanzmaßnahmen sind als öffentliche Dorfentwicklungsmaßnahmen nur dann förderfähig, wenn durch den Antragsteller eine Begründung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft beigebracht wird, wie die beantragte Maßnahme das Gesamtkonzept des Wege- und Gewässerplans unterstützt.
Die zur Förderung beantragten investiven Maßnahmen müssen bewilligungsreif sein. Dies bedeutet insbesondere, dass alle notwendigen behördlichen Genehmigungen, die Ausführungsplanung und die Zustimmungen der betroffenen Grundstückseigentümer vorliegen.
Ziel der Förderung ist es, zur Verbesserung der Agrarstruktur die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.
Gefördert werden Maßnahmen im Rahmen der Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG). Darüber hinaus sind innerörtliche Straßen und Wege sowie innerörtliche Pflanzmaßnahmen als öffentliche Dorfentwicklungsmaßnahmen förderfähig, sofern sie den Entwicklungszielen des jeweiligen Neuordnungsverfahrens dienen.
Zuwendungsempfänger sind in der Regel die Teilnehmergemeinschaften der Flurbereinigungsverfahren. Ausnahmsweise können auch deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen sowie einzelne Beteiligte und - bei freiwilligem Landtausch - die Tauschpartner sowie andere am Tausch beteiligte Personen Förderungen beantragen.
Für innerörtliche Straßen und Wege sowie innerörtliche Pflanzmaßnahmen als öffentliche Dorfentwicklungsmaßnahmen können Gemeinden und Gemeindeverbände Förderungen erhalten.
Der Fördersatz liegt je nach Maßnahme bei 65 bis 90 %.
Für die Auswahl der Projekte/Maßnahmen ist der von den Teilnehmern (das sind alle Grundstückseigentümer im Verfahrensgebiet) gewählte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zuständig. Dieser befindet auch darüber, ob durch eine Gemeinde beantragte öffentliche Dorfentwicklungsmaßnahmen den Zielen des Flurbereinigungsverfahrens dienen oder nicht.
Antragsstellen für die FRL LE/2025 sind die Landratsämter/Kreisfreien Städte.
- Antrags- und Bewilligungsbehörden (Landratsämter) (*.pdf, 66,62 KB) (Stand: 01.07.2025)
- Ansprechpartner in den Oberen Flurbereinigungsbehörden (*.pdf, 0,11 MB) Stand: August 2024
Antragsformulare
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Der Antrag ist bei den Bewilligungsbehörden zu stellen. Bitte wählen Sie im Anschriftenfeld über das Dropdown-Feld Ihre zuständige Bewilligungsbehörde aus.
- Antrag auf Förderung (nur für Teilnehmergemeinschaften) (*.pdf, 0,40 MB)
- Antrag auf Förderung (sonstige Antragsteller) (*.pdf, 0,35 MB)
- Anlage - Finanzierungsplan zum Förderantrag (sonstige Antragsteller) (*.pdf, 0,38 MB)
- Anlage - Kosten- und Ausgabenzusammenstellung investiv (sonstige Antragsteller) (*.pdf, 0,31 MB)
- Anlage - Kosten- und Ausgabenzusammenstellung bei Straßenbau (sonstige Antragsteller) (*.pdf, 0,34 MB)
- Anlage - Kosten- und Ausgabenzusammenstellung nicht investiv (sonstige Antragsteller) (*.pdf, 0,26 MB)
- Anlage - Vorzulegende Unterlagen und Indikatoren (sonstige Antragsteller) (*.pdf, 0,32 MB)
- Anlage - Votum LAG (alle Antragsteller) (*.pdf, 0,28 MB)
Auszahlungsformulare
- Antrag auf Vorauszahlung (alle Antragsteller) (*.pdf, 0,29 MB)
- Antrag auf Gesamt- und Endauszahlung mit Verwendungsnachweis (für Teilnehmergemeinschaften) (*.pdf, 0,37 MB)
- Antrag auf Gesamt- und Endauszahlung mit Verwendungsnachweis (sonstige Antragsteller) (*.pdf, 0,38 MB)
- Antrag auf Auszahlung – Belegliste (sonstige Antragsteller) (*.pdf, 1,38 MB)
- Antrag auf Auszahlung - Belegliste für Eigenleistungen (alle Antragsteller) (*.pdf, 0,38 MB)
- Erklärung zur Erfüllung der Informations- und Publizitätspflichten (*.pdf, 0,26 MB)
Für Maßnahmen nach der GAK mit einem Investitionsvolumen von über 50.000 € ist eine Erläuterungstafel aufzustellen.
Das Muster steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.
- Erläuterungstafel GAK zum Eintragen des Vorhabens (*.pdf, 0,63 MB)
- Die Leitmarke mit Absenderfahne Leitmarke Absenderfahne des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung erhalten Sie über das Markenhandbuch
- Landessignet Der Satz »Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts.« ist in Verbindung mit dem Landessignet zu bringen.
- Wappenverordnung