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Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum

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(© SMIL)

Startschuss für die 10. Runde „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ durch Staatsministerin Regina Kraushaar im Beisein von Landrat Geisler und Bürgermeister Wersig am Rathaus der Gemeinde Bannewitz. Die Räumlichkeiten im Kellergeschoss der „Alten Schule“ (heutiges Rathaus der Gemeinde Bannewitz in Possendorf) wurden mit Mitteln des Programms VDK saniert und werden jetzt zu Begegnungszwecken sowie als Bibliothek und Archiv genutzt.

Frau Staatsministerin Kraushaar und 3 weitere Personen in den neuen Räumen im Rathauskeller Bannewitz der "alten Schule", dem heutigen Rathaus der Gemeinde bannewitz.
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(© SMIL)

Die KITA Sonnenkinderland in Pfaffroda bekommt neue Außenanlagen.

Denny Hantsche erläutert Staatsminister Schmidt die Neugestaltung der Außenanlagen. Beide stehen im Kita-Gelände vor einer Tafel mit der geplanten Maßnahme.
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(© LfULG, Thieme)

Rastplatz mit Reparatur- und Ladestation für Radfahrer in Radibor, OT Luppa

links auf dem Bild sieht man eine grüne Reparatur- und Ladestation, in der Mitte ist ein grünes Holzhäuschen zum Unterstellen, rechts eine Holzsitzgruppe
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(© SMIL)

Mit dem Programm "Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum" konnte das Durchschreitebecken im Freibad "Billy" im Stadtteil Berggießhübel umgebaut werden. Die neuen Durchschreitbecken wurden vollständig aus Edelstahl mit neuen Standduschen errichtet.

Staatsminister Schmidt und Bürgermeister Peters stehen im Freibad. Im Hintergrund ist ein Schwimmbecken sowie eine blaue Riesenrutsche zu sehen

Mit dem zehnten Aufruf vom 30. April 2025 wird das Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« fortgesetzt. Ziel ist es, durch die Förderung von kommunalen Vorhaben insbesondere Impulse für die Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum zu setzen. Gefördert werden öffentliche Einrichtungen und dörfliche Begegnungszentren sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen in bereits bestehenden Gebäuden. Auch Platzgestaltungen, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie die Verbesserung bestehender Freibäder sowie medizinische Einrichtungen der Grundversorgung können gefördert werden. Im Fokus steht in diesem Jahr die Förderung möglichst vielseitiger Einrichtungen, die Angebote für verschiedene Nutzergruppen ermöglichen.

Die Auswahl der Projekte, die unterstützt werden sollen, erfolgt durch die LEADER-Aktionsgruppen (LAG) der 30 sächsischen LEADER-Gebiete. Die Fördermittel werden den LAG-Gruppierungen einwohnerbezogen als zehn Teilbudgets zur Verfügung gestellt. Bewilligungsbehörden sind die Landkreise.

Vorhabensbeschreibungen mit Kostenberechnungen, Lageplänen und sofern vorhanden Fotos und Grundrisse konnten von den Gemeinden bis zum 26. Mai 2025 bei den zuständigen LAG eingereicht werden. 

Die LAG-Gruppierungen bewerten alle Vorhaben nach den im Aufruf genannten Auswahlkriterien. Bis spätestens 20. Juni 2025 wählen die LAG die Vorhaben aus, die für eine Förderung in Frage kommen. Für die ausgewählten Vorhaben können vollständige Förderanträge bei den für den jeweiligen Ort des Vorhabens zuständigen Bewilligungsbehörden der Landkreise bis spätestens 22. August 2025 gestellt werden.

Die Formulare für die Antragstellung bei den Bewilligungsbehörden werden Anfang Juli 2025 veröffentlicht. Eine Auflistung von wesentlichen Unterlagen und Genehmigungen, die mit der Antragseinreichung bei den Bewilligungsbehörden vorzulegen sind, finden Sie nachfolgend.

Nähere Informationen erhalten Sie im Aufruf.

Das Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« hat zum Ziel, durch die Förderung von kommunalen Vorhaben sowie Vorhaben zur Versorgung der Bevölkerung zusätzliche lmpulse für die lnnenentwicklung im ländlichen Raum zu setzen.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Förderrichtlinie »Ländliche Entwicklung« des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung (FRL LE/2025)

GAK-Rahmenplan

Sachsenkarte mit räumlichen Geltungsbereich der LEADER-Förderung im Zeitraum 2023 - 2027
Karte des Räumlichen Geltungsbereichs für die Richtlinie Ländliche Entwicklung FRL LE/2025 (gilt nur für Ziffer II, Nr. c, d, f, g und h - Aufrufe des SMIL 2023-2027)  © LfULG, Ref. 24/GeoSN

Gefördert werden öffentliche Einrichtungen und dörfliche Begegnungszentren sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen in bereits bestehenden Gebäuden. Auch Platzgestaltungen, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen, die Verbesserung bestehender Freibäder sowie medizinische Einrichtungen der Grundversorgung können gefördert werden.

Entsprechend des Aufrufs des Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung können Gemeinden und Gemeindeverbände zuwendungsberechtigt sein.

Der Fördersatz richtet sich nach den Vorgaben des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung im Aufruf.

Wesentliche Voraussetzungen für die Förderung sind

  • das Vorhaben muss im Einklang mit den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie des jeweiligen LEADER-Gebietes stehen
  • die Einordnung des Ortes in den räumlichen Geltungsbereich für die Förderperiode 2023 - 2027
  • die Vorhaben müssen die demografische Entwicklung berücksichtigen. Der Nachweis zur Berücksichtigung der demografischen Entwicklung ist anhand des »Leitfadens Demografierrelevanz« vorzunehmen.
  • ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) zur Auswahl des Vorhabens
  • Zuwendungen werden nur dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten gewährt. Anstelle des Eigentumsnachweises wird auch eine unwiderrufliche Planvereinbarung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz anerkannt.
  • Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die vor Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde noch nicht begonnen worden sind

Weitere Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der FRL LE/2025.

Die Auswahl der Vorhaben, für die ein Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden kann, erfolgt durch die LAG-Gruppierungen.

Vorhabensbeschreibungen mit Kostenberechnungen, Lageplänen und gegebenenfalls Fotos können bis zum angegebenen Termin im jeweiligen Aufruf bei den zuständigen LAG eingereicht werden. Die LAG-Gruppierungen bewerten alle Vorhaben und wählen die Vorhaben  aus.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens können für die ausgewählten Vorhaben Förderanträge bei den für den jeweiligen Ort des Vorhabens zuständigen Bewilligungsbehörden der Landkreise gestellt werden.

Antragsstellen für die FRL LE/2025 sind die Landratsämter/Kreisfreien Städte.

Für Maßnahmen nach der GAK mit einem Investitionsvolumen von über 50.000 € ist eine Erläuterungstafel aufzustellen.

Das Muster steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

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