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Regionalbudgets

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(© Johannes Amm)

Dank des Regionalbudgets konnte ein alter Bungalow als Naturbeobachtungsstation in Niederschöna umgenutzt werden.

rechts im Bild ein Holzbungalow vor einem Teich. links eine Sitzgruppe, auf der 2 Personen Platz genommen haben
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(© Johannes Amm)

Ein alter Gewölbekeller unter dem Kirchplatz in Wildenfels wurde hergerichtet. Verschiedene dort stattfindende Ausstellungen sollen das Stadtzentrum aufwerten.

beleuchteter Gewölbekeller. Im Inneren sind Krippenfiguren zu sehen. An der Decke hängt ein Stern.
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(© Johannes Amm)

Mundart ist Heimat...und auch eine Attraktion für Gäste. Figurengruppe "Reisende am Mundartwegweiser" in Auerbach

Zwei Holzfiguren stehen mit Gepäck vor einem Wegweiser mit Ortsangaben in Mundart. Vor den Personen sitzt ein kleiner weißer Hund.

Für die Jahre 2024 und 2025 bietet das Sächsische Staatsministerium den 30 LEADER-Gebieten Sachsens mit den Regionalbudgets eine Möglichkeit zur Förderung von Kleinprojekten:

Erstmalig können mit dem am 14. Oktober 2024 gestarteten 7. Aufruf Regionalbudgets für das Jahr 2025 bereits im Vorjahr beantragt und bewilligt werden. So erhalten die LEADER-Aktionsgruppen (LAG) die Möglichkeit, mit einem nunmehr längeren Umsetzungszeitraum wieder kleine Vorhaben zur Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategien in regionaler Verantwortung zu entwickeln und zu unterstützen. Als klein gelten Projekte mit Investitionen bis zu 20.000 Euro. Insgesamt stehen mit den vier Millionen Euro für das Programm mehr Mittel als im 6. Aufruf zur Verfügung.

Die »Regionalbudgets 2024« aus dem 6. Aufruf vom 4. April 2024 werden weiterhin planmäßig umgesetzt.

Aktuell liegt kein Aufruf zum Regionalbudget vor.

Mit den Regionalbudgets soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche Entwicklung unterstützt sowie die regionale Identität gestärkt werden.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Förderrichtlinie »Ländliche Entwicklung« des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung (FRL LE/2025)

GAK-Rahmenplan

Sachsenkarte mit räumlichen Geltungsbereich der LEADER-Förderung im Zeitraum 2023 - 2027
Karte des Räumlichen Geltungsbereichs für die Richtlinie Ländliche Entwicklung FRL LE/2025 (gilt nur für Ziffer II, Nr. c, d, f, g und h - Aufrufe des SMIL 2023-2027)  © LfULG, Ref. 24/GeoSN

Mit dem Regionalbudget können im Rahmen der GAK-Förderung Kleinprojekte durchgeführt werden, welche der Unterstützung einer engagierten und aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung, der Stärkung der regionalen Identität sowie der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategien dienen. Als klein gelten Projekte mit Investitionen bis zu 20.000 EUR.

Zuwendungsempfänger sind die für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 anerkannten LEADER-Aktionsgruppen (LAG).
Die LAG leitet die Zuwendung an den einzelnen Träger des Kleinprojektes (Letztempfänger) weiter.
Die hierfür anzuwendenden Dokumente und Formulare stehen für LAG im LEADER-Internet (geschützter Bereich) der LEADER-Fachstelle zur Verfügung.

Der Fördersatz richtet sich nach den Vorgaben des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung im Aufruf.

Die Projekte müssen inhaltlich einer der nachfolgenden Maßnahmen des aktuell geltenden GAK-Rahmenplanes zugeordnet werden können:
Maßnahme 1.0 Planungsinstrumente der ländlichen Entwicklung
  Schaffung gemeindlicher und dörflicher Grundlagen für ländliche Entwicklung.
Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung
  Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der
  Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.
Maßnahme 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
  Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen
  und Wege sowie touristischer Einrichtungen.
Maßnahme 7.0 Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung
  der ländlichen Bevölkerung.
- Maßnahme 8.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der
  Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung.

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Aktionsgruppen (LAG) gemäß der genehmigten LEADER-Entwicklungsstrategie. Für die Aufrufe der LAG sind Auswahlkriterien festzulegen.

Anträge auf Förderung können durch die LEADER-Aktionsgruppen (LAG) entsprechend dem aktuellen Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung bei den zuständigen Bewilligungsbehörden der Landkreise gestellt werden.

Aktuell liegt kein Aufruf Regionalbudgets vor.

Für Maßnahmen nach der GAK mit einem Investitionsvolumen von über 50.000 € ist eine Erläuterungstafel aufzustellen.

Das Muster steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

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