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Regionalbudgets

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(© Johannes Amm)

Dank des Regionalbudgets konnte ein alter Bungalow als Naturbeobachtungsstation in Niederschöna umgenutzt werden.

rechts im Bild ein Holzbungalow vor einem Teich. links eine Sitzgruppe, auf der 2 Personen Platz genommen haben
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(© Johannes Amm)

Ein alter Gewölbekeller unter dem Kirchplatz in Wildenfels wurde hergerichtet. Verschiedene dort stattfindende Ausstellungen sollen das Stadtzentrum aufwerten.

beleuchteter Gewölbekeller. Im Inneren sind Krippenfiguren zu sehen. An der Decke hängt ein Stern.
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(© Johannes Amm)

Mundart ist Heimat...und auch eine Attraktion für Gäste. Figurengruppe "Reisende am Mundartwegweiser" in Auerbach

Zwei Holzfiguren stehen mit Gepäck vor einem Wegweiser mit Ortsangaben in Mundart. Vor den Personen sitzt ein kleiner weißer Hund.

Mit den Regionalbudgets unterstützt das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung die 30 LEADER-Gebiete in Sachsen bei der Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategien. Gefördert werden kleine Projekte mit Investitionen bis zu 20.000 Euro, die in regionaler Verantwortung ausgewählt und umgesetzt werden.

Am 23. Oktober 2025 startete der 8. Aufruf für die Regionalbudgets 2026. Die Mittel können bereits im Vorjahr beantragt und bewilligt werden. Dadurch haben die LEADER-Aktionsgruppen (LAG) mehr Zeit für die Umsetzung und können ihre Vorhaben gezielter planen. Für das Programm »Regionalbudgets im ländlichen Raum« 2026 stehen insgesamt 5,4 Millionen Euro zur Verfügung – mehr als im vorherigen Aufruf.

Mit den Regionalbudgets soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche Entwicklung unterstützt sowie die regionale Identität gestärkt werden.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Förderrichtlinie »Ländliche Entwicklung« des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung (FRL LE/2025)

GAK-Rahmenplan

Karte räumlicher Geltungsbereich
Karte des Räumlichen Geltungsbereichs für die Richtlinie Ländliche Entwicklung FRL LE/2025 (gilt nur für Ziffer II, Nr. c, d, f, g und h - Aufrufe des SMIL 2023-2027)  © LfULG, Ref. 24/GeoSN

Mit dem Regionalbudget können im Rahmen der GAK-Förderung Kleinprojekte durchgeführt werden, welche der Unterstützung einer engagierten und aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung, der Stärkung der regionalen Identität sowie der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategien dienen. Als klein gelten Projekte mit Investitionen bis zu 20.000 EUR.

Zuwendungsempfänger sind die für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 anerkannten LEADER-Aktionsgruppen (LAG).
Die LAG leitet die Zuwendung an den einzelnen Träger des Kleinprojektes (Letztempfänger) weiter.
Die hierfür anzuwendenden Dokumente und Formulare stehen für LAG im LEADER-Internet (geschützter Bereich) der LEADER-Fachstelle zur Verfügung.

Der Fördersatz richtet sich nach den Vorgaben des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung im Aufruf.

Die Projekte müssen inhaltlich einer der nachfolgenden Maßnahmen des aktuell geltenden GAK-Rahmenplanes zugeordnet werden können:
Maßnahme 1.0 Planungsinstrumente der ländlichen Entwicklung
  Schaffung gemeindlicher und dörflicher Grundlagen für ländliche Entwicklung.
Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung
  Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der
  Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.
Maßnahme 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
  Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen
  und Wege sowie touristischer Einrichtungen.
Maßnahme 7.0 Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung
  der ländlichen Bevölkerung.
- Maßnahme 8.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der
  Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung.

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Aktionsgruppen (LAG) gemäß der genehmigten LEADER-Entwicklungsstrategie. Für die Aufrufe der LAG sind Auswahlkriterien festzulegen.

Anträge auf Förderung können durch die LEADER-Aktionsgruppen (LAG) entsprechend dem aktuellen Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung bei den zuständigen Bewilligungsbehörden der Landkreise gestellt werden.

Für Maßnahmen nach der GAK mit einem Investitionsvolumen von über 50.000 € ist eine Erläuterungstafel aufzustellen.

Das Muster steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

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