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Richtlinie Ländliche Entwicklung

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(© Teilnehmergemeinschaft Schrebitz)

Zur Erschließung von landwirtschaftlichen Grundstücken wird im Rahmen eines Verfahrens ein nutzungsadäquates und leistungsfähiges landwirtschaftliches Wegenetz errichtet.

LKW mit Hänger fährt über neu errichteten Wirtschaftsweg
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(© Landratsamt/Teilnehmergemeinschaft Treptitz)

Waldflurbereinigung "Treptitz" (Wald), Landkreis Nordsachsen: Nach der Neuordnung der Flächen hat sich insbesondere im Wald eine wesentliche Verbesserung ergeben. So stieg die durchschnittliche Größe der Waldflurstücke von ca. 0,5 ha auf knapp 2,7 ha. (Bild: Situation im Verfahrensgebiet vor und nach der Neuordnung - links ca. 310 Flurstücke, rechts ca. 80 Flurstücke)

Situation im Verfahrensgebiet vor und nach der Neuordnung (links ca. 310 Flurstücke, rechts ca. 80 Flurstücke)
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(© Teilnehmergemeinschaft Schrebitz)

Erosionsgefahren wirksam eindämmen - Flurbereinigungsverfahren Schrebitz, Landkreis Mittelsachsen: Durch die geschickte Kombination vergleichsweise kleiner Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft wird die Ortslage Schrebitz wirksam vor Erosionsschäden geschützt. (Bild: neu errichtetes Rückhaltebecken am Querweg)

neu errichtetes Rückhaltebecken
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(© SMR, Andreas Grieß)

Aufruf „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“: Erster Spatenstich - das Hortgebäude ergänzt funktional und baulich die Grundschule und die Kindertagesstätte der Gemeinde Thiendorf.

Erster Spatenstich für das neue Hortgebäude in Ponickau
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(© Teilnehmergemeinschaft HWS Dresden-Gohlis)

Wertermittlung als wichtige Voraussetzung für die wertgleiche Abfindung im Verfahren

Sachverständiger hält Bohrstock zur Bestimmung des Bodenwertes in der Hand
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(© Agrarbetrieb/Landratsamt)

Freiwilliger Landtausch Auerbach/Brünlos, Landkreis Erzgebirgskreis: Für den Neubau zur Erweiterung des Betriebs wurden zusätzliche Eigentumsflächen benötigt, die sich im Eigentum des Landwirtschaftsbetriebes befanden. Beide Betriebe einigten sich daher auf einen Tausch ihrer Eigentumsflächen, die in verschiedenen Gemeinden liegen.

Blick auf den Agrarbetrieb von oben
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(© Dietmar Großen, Dorfverein Seifersdorf)

Der Um- und Ausbau des ehemaligen Richterturms des Reitplatzes in Seifersdorf zu einem Treffpunkt für den Ortsteil wurde mit Mitteln aus dem Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ unterstützt.

Blick auf sanierten Richterturm des Reitplatzes
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(© Teilnehmergemeinschaft Diethensdorf Projektplanung)

Hochwasserschutz, Naturschutz und Dorferneuerung gemeinsam in einem Guss umgesetzt: Flurbereinigungsverfahren Diethensdorf, Landkreis Mittelsachsen

Karte mit eingezeichneten Maßnahmen
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(© Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Grumbach)

Erschließung, Renaturierung, Wasserrückhaltung – die komplexe Wirkung gebündelter Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren: Ländliche Neuordnung Grumbach (Bild: Auslaufbauwerk und anschließender renaturierter Bachlauf)

Auslaufbauwerk und anschließender renaturierter Bachlauf
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(© Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)

Illustration - Landschaftselemente zur Visualisierung von Planungen in der Ländlichen Neuordnung

Illustration Ländliche Neuordnung
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(© SMR, Andreas Grieß)

Aufruf "Vitale Dorfkerne und Ortszentren": Blick auf das modernisierte Freibad in Hainichen. Besonders die Kinder freuen sich, endlich die neuen Anlagen wie Regenbogenrutsche, Wasserspiele, Sprungturm und ein Ein-Meter-Brett ausprobieren zu können.

Blick auf das modernisierte Freibad in Hainichen
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(© Teilnehmergemeinschaft Niederfrohna/Landratsamt Zwickau)

Änderung von Gemeinde- und Landkreisgrenzen, Flurbereinigung Niederfrohna, Landkreis Zwickau: In Flurbereinigungsverfahren können nicht nur die Grundstücksstrukturen, sondern bei Bedarf auch Gemeinde- oder Landkreisgrenzen an heutige Bedürfnisse angepasst werden.

Findling mit Hinweisschul auf Flurbereinigungsverfahren
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(© Vogtland Bike e.V.)

Flurbereinigung Oberlauterbach - Platzgestaltung Rittergut Adlershof Landkreis Vogtlandkreis: Mit der in das Dorfentwicklungskonzept eingebundenen Maßnahme der TG konnte die historische Wegesituation im Rittergut wiederhergestellt und der kulturelle Mittelpunkt des Ortes erheblich aufgewertet werden.

Luftbildaufnahme des Rittergutsareals in Unterlauterbach während eines Hoffestes

8. Aufruf »Vitale Dorfkerne und Ortszentrum im ländlichen Raum« vom 1. März 2023

Mit dem achten Aufruf vom 1. März 2023 wird das Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentrum im ländlichen Raum« fortgesetzt. Damit stehen im Jahr 2023 22,3 Millionen Euro für neue Projekte zur Verfügung. Ziel ist es, durch die Förderung von kommunalen Vorhaben insbesondere Impulse für die Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum zu setzen.  Schwerpunkte der Förderung sind öffentliche Einrichtungen und dörfliche Begegnungszentren in bereits bestehenden Gebäuden, Schulen und Kindertageseinrichtungen, multifunktionale Platzgestaltungen und die Beseitigung ruinöser Bausubstanz. Auch Freizeit- sowie Naherholungseinrichtungen und die Verbesserung bestehender Freibäder können gefördert werden.

Die Auswahl der Projekte, die unterstützt werden sollen, erfolgt durch die LEADER-Aktionsgruppen (LAG) der 30 sächsischen LEADER-Gebiete. Die LAG schließen sich dafür in zehn Gruppen zusammen, die jeweils etwa das Gebiet der zehn Landkreise abbilden. Die Fördermittel werden den LAG-Gruppierungen einwohnerbezogen als zehn Teilbudgets zur Verfügung gestellt. Bewilligungsbehörden sind die Landkreise.

Vorhabensbeschreibungen konnten von den Gemeinden bis 6. April 2023 eingereicht werden.
Die LAG-Gruppierungen bewerten alle Vorhaben und wählen die Vorhaben bis spätestens 26.05.2023 aus. Für die ausgewählten Vorhaben können vollständige Förderanträge bei den für den jeweiligen Ort des Vorhabens zuständigen Bewilligungsbehörden der Landkreise bis spätestens 11.08.2023 gestellt werden. Eine Auflistung von wesentlichen Unterlagen und Genehmigungen, die mit der Antragseinreichung bei den Bewilligungsbehörden vorzulegen sind, finden Sie nachfolgend.

5. Aufruf »Regionalbudgets im ländlichen Raum« vom 1. März 2023

Mit dem 5. Aufruf zur Förderung von Regionalbudgets vom 1. März 2023 bietet das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) den sächsischen LEADER-Gebieten auch in 2023 wieder eine Fördermöglichkeit für Kleinprojekte an. Im Rahmen eines Regionalbudgets können die LEADER-Gebiete kleine Vorhaben zur Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) in regionaler Verantwortung entwickeln und unterstützen. Als klein gelten Projekte mit Investitionen bis zu 20.000 EUR. Durch die Einordnung in die LES und das lokale Auswahlverfahren sind auch bei kleinen Projekten die Nutzung von Entwicklungspotenzialen und eine Stärkung der Zivilgesellschaft möglich. Ein Schwerpunkt kann die Unterstützung ehrenamtlicher Projekte im Bereich der Dorfentwicklung, von Bürgerinitiativen sowie die Förderung dörflicher Gemeinschaftseinrichtungen sein. Durch die Weitergabe der Zuwendung von der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) an die Kleinprojektträger (Letztempfänger) übernehmen die LAG mehr Verantwortung und koordinieren das Zuwendungsverfahren eigenständig.

Im ländlichen Raum sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass die wirtschaftliche Entwicklung gefördert wird und dauerhafte Arbeitsplätze entstehen bzw. vorhandene Arbeitsplätze erhalten bleiben. Hierzu ist die Erreichbarkeit entsprechend dem heutigen und zukünftigen Bedarf zu verbessern, Investitionshemmnisse sind abzubauen und die Voraussetzungen für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung sind zu schaffen.

Weiterhin sind die Lebensverhältnisse und außerlandwirtschaftlichen Erwerbsmöglichkeiten der Dorfbewohner zu verbessern, um einer zunehmenden Abwanderung insbesondere junger Bewohner entgegenzuwirken.

Zweck der Förderung ist es, zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.

Karte des Räumlichen Geltungsbereichs für die Richtlinie Ländliche Entwicklung
Karte des Räumlichen Geltungsbereichs für die Richtlinie Ländliche Entwicklung (gilt nur für Fördergegenstand 3 - Aufrufe des SMR 2023-2027). Für Fördergegenstand 1 richtet sich der Räumliche Geltungsbereich nach § 1 Flurbereinigungsgesetz.  © LfULG, Ref. 24/GeoSN

Die Zuwendung wird nur auf schriftlichen Antrag unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars und unter Beifügung der geforderten Unterlagen gewährt.

Fördergegenstände und Begünstigte/Antragsberechtigte

Fördergegenstand Antragsberechtigt/Begünstigte
1. Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen sowie einzelne Beteiligte und - bei freiwilligem Landtausch - die Tauschpartner sowie andere am Tausch beteiligte Personen
2. Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten  Abfinanzierung - keine Neubewilligung
3. Maßnahmen des GAK-Rahmenplans, Förderbereich 1, Maßnahmengruppe A, Integrierte Ländliche Entwicklung (Förderung erfolgt nur nach einem gesonderten Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung - SMR) Entsprechend des Aufrufs des SMR können Gemeinden und Gemeindeverbände, Zusammenschlüsse regionaler Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen sowie einzelne Beteiligte / Tauschpartner zuwendungsberechtigt sein

Förderkonditionen

Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart:

Anteilsfinanzierung,
Fehlbedarfsfinanzierung,
Festbetragsfinanzierung

Form der Zuwendung: Zuschuss
max. Fördersatz (in %): zu 1.: 65 - 90 %
zu 2.: nur Abfinanzierung - keine Antragstellung möglich 
zu 3.: Der Fördersatz richtet sich nach den Vorgaben des SMR im Aufruf.
max. Förderbetrag (in EUR): zu 1.: keine Beschränkung
zu 2.: nur Abfinanzierung - keine Antragstellung möglich
zu 3.: Der maximale Förderbetrag richtet sich nach den Vorgaben des SMR im Aufruf.
Kosten (in EUR): keine

Für Maßnahmen nach der GAK mit einem Investitionsvolumen von über 50.000 € ist eine Erläuterungstafel aufzustellen.

Das Muster steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

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Antragsformulare

Auszahlungsformulare

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