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Richtlinie Ländliche Entwicklung

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(© Agrarbetrieb/Landratsamt)

Freiwilliger Landtausch Auerbach/Brünlos, Landkreis Erzgebirgskreis: Für den Neubau zur Erweiterung des Betriebs wurden zusätzliche Eigentumsflächen benötigt, die sich im Eigentum eines anderen Landwirtschaftsbetriebes befanden. Beide Betriebe einigten sich daher auf einen Tausch ihrer Eigentumsflächen, die in verschiedenen Gemeinden liegen.

Blick auf den Agrarbetrieb
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(© SMR)

Neubau einer Kindertagesstätte "Regenbogen" in Wernsdorf (Erzgebirgskreis). Das Gebäude wurde mit rund 2 Millionen Euro Fördermitteln aus dem Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ neu errichtet.

Blick auf das neue Gebäude der Kita Pockau-Lengefeld. Im Vordergrund ein großes, bis zum Boden reichendes Fenster. Die Fassade ist rot. Im Hintergrund ist die Fassade des Gebäudes grün und blau.
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(© Johannes Amm)

Errichtung eines Blockbohlenhauses im Außengelände der Freien Ev. Oberschule Burkhardtsdorf als Jugendbeteiligungsprojekt. Das Projekt wurde aus Mitteln des Aufrufs "Regionalbudgets im ländlichen Raum gefördert.

Fünf Jugendliche lehnen an einem Blockbohlenhaus auf dem Außengelände der Freien Evangelischen Oberschule in Burkhardtsdorf.
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(© Teilnehmergemeinschaft HWS Dresden-Gohlis)

Wertermittlung als wichtige Voraussetzung für die wertgleiche Abfindung im Verfahren

Mann hält einen Bohrstock in der Hand. Man sieht die Beschaffenheit der "gezogenen" Erde.
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(© SMR)

Das „Alte Schloss“ als Kultur-, Begegnungs- und Veranstaltungszentrum für Markneukirchen. Für 2 Millionen Euro war das „Alte Schloss“ mit Mitteln des Programms "Vitale Dorfkerne und Orstzentren im ländlichen Raum" um- und ausgebaut worden.

Blick auf das "Alte Schloss". Am linken Teil der Fassade sind 3 große Fenster mit Rundbogen zu sehen. An der Seite ist die Aufschrift "Altes Schloss" angebracht.
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(© Johannes Amm)

Erneuerung der Weinbau Ausstellung in der Heinrichsburg. Das Projekt wurde aus Mitteln des Programms "Regionalbudgets im ländlichen Raum" unterstützt.

Ausstellungsraum in der Heinsrichsburg in Nünchritz zum Thema Weinbau. In der Mitte befindet sich unter anderem ein riesiger Korkenzieher.

Im ländlichen Raum sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass die wirtschaftliche Entwicklung gefördert wird und dauerhafte Arbeitsplätze entstehen bzw. vorhandene Arbeitsplätze erhalten bleiben. Hierzu ist die Erreichbarkeit entsprechend dem heutigen und zukünftigen Bedarf zu verbessern, Investitionshemmnisse sind abzubauen und die Voraussetzungen für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung sind zu schaffen.

Weiterhin sind die Lebensverhältnisse und außerlandwirtschaftlichen Erwerbsmöglichkeiten der Dorfbewohner zu verbessern, um einer zunehmenden Abwanderung insbesondere junger Bewohner entgegenzuwirken.

Im Rahmen der Richtlinie Ländliche Entwicklung können Maßnahmen der 

  • Ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem Landwirtschaftspassungsgesetz sowie
  • der Integrierten Ländlichen Entwicklung (nach gesonderten Aufrufen)

gefördert werden.

Ländliche Neuordnung

Die Ländliche Neuordnung ist ein Instrument der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE), das immer dann eingesetzt wird, wenn ländliche Grundstücke großräumig neu geordnet werden müssen. So können zahlreiche Vorhaben im ländlichen Raum nur umgesetzt werden, wenn damit eine Neuordnung des Grund und Bodens verbunden ist. Gleichzeitig werden in den Verfahren viele Investitionen, z. B. zum Ausbau der Infrastruktur getätigt. Damit verfolgt die Ländliche Neuordnung wie kaum ein anderes Instrument das Ziel einer ganzheitlichen Entwicklung der ländlichen Räume.

Die Umsetzung kann in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) oder nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) erfolgen.

Programm "Vitale Ortskerne und Ortszentren im ländlichen Raum"

Das Programm beinhaltet die Förderung von kommunalen Vorhaben zur lnnenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen. Das Programm flankiert damit die Umsetzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien im baulichen lnnenbereich der Dörfer und kleinstädtischen Zentren.

Programm "Regionalbudgets im ländlichen Raum"

Mit den Regionalbudgets soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche Entwicklung unterstützt sowie die regionale Identität gestärkt werden. Gefördert werden Kleinprojekte, die der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie dienen. Als klein gelten Projekte mit Investitionen bis zu 20.000 EUR.

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