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Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

Flurbereinigung umfasst nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Neuordnung von ländlichem Grundbesitz zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung (§ 1 FlurbG).

Mit der Neuordnung des Grundbesitzes soll also einerseits die Land- und Forstwirtschaft unterstützt werden. Gleichberechtigt daneben stehen als Ziele aber auch die Förderung der ökologischen Ausgleichsfunktion des ländlichen Raumes (allgemeine Landeskultur) sowie die Verbesserung der Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsfunktion des ländlichen Raums (Landentwicklung).

Die folgenden Darstellungen zeigen beispielhaft, welche Probleme im ländlichen Raum Sachsens besonders anzutreffen sind und wie diese durch ein Flurbereinigungsverfahren gemindert werden können.

Zustand vor und nach Flurbereinigung
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